Mehr Zins im 2. Pfeiler: BVG-Mindestzins soll steigen
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hat eine Erhöhung des BVG-Mindestzinses auf 1,75 Prozent für das kommende Jahr vorgeschlagen. Das bringt für Millionen Versicherte in der Schweiz spürbar mehr Ertrag auf das Pensionskassenguthaben, sorgt aber auch für hitzige Debatten zwischen Arbeitgebern und Versicherern.
Es gibt Nachrichten aus der Welt der Finanzen, die liest man gefühlt nur mit der Lupe nach spürbaren Verbesserungen. Jahrelang dümpelte der Mindestzins in der obligatorischen beruflichen Vorsorge auf einem historisch tiefen Niveau herum, während die Teuerung an unseren Ersparnissen nagte. Doch nun gibt es Bewegung im System, die direkt auf dein Pensionskassenguthaben einzahlt.
Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge hat kürzlich offiziell empfohlen, den BVG-Mindestzins für das Jahr 2027 von bisher 1,25 Prozent auf 1,75 Prozent anzuheben. Wie das Bundesportal admin.ch in einer Mitteilung vom 31. August 2026 bekannt gab, spiegelt dieser Schritt die verbesserte Lage an den Finanzmärkten und die Ertragssituation der Vorsorgeeinrichtungen wider. Für Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz ist das eine sehr erfreuliche Aussicht, auch wenn die finale Entscheidung letztlich beim Bundesrat liegt.
Wer ist von dieser Anpassung betroffen?
Betroffen von dieser Änderung sind im Grunde alle Angestellten, die in der Schweiz obligatorisch oder überobligatorisch in einer Pensionskasse versichert sind. Das betrifft laut Berichten wie demjenigen von Blick vom 31. August 2026 Millionen von Versicherten, die jeden Monat einen Teil ihres Lohns in die 2. Säule einzahlen.
Wichtig zu wissen ist dabei: Der BVG-Mindestzins gilt strenggenommen nur für das Obligatorium – also für den Lohnteil bis zu einer bestimmten gesetzlichen Obergrenze. Viele Kassen zahlen jedoch auf das gesamte Guthaben (inklusive Überobligatorium) einen Zins, der sich oft am Mindestzins orientiert oder diesen sogar übertrifft. Steigt die Vorgabe des Bundes, geraten auch Kassen unter Zugzwang, die bisher eher knausrig unterwegs waren.
Warum sorgt der Vorschlag für so viel Gesprächsstoff?
Eine halbe Prozentpunktserhöhung klingt nach nicht viel, wenn man sie mit den Zinsen auf dem Tagesgeldkonto vergleicht oder an der Börse spekuliert. Im trägen Tanker der Pensionskassen ist das allerdings eine echte Ansage. Arbeitgeberverbände und Wirtschaftsvertreter laufen bereits Sturm und warnen vor den steigenden Kosten für die Unternehmen. Schliesslich müssen Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Pensionskassenbeiträge berappen.
Auf der anderen Seite argumentieren Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften, dass die Erhöhung längst überfällig ist. Angesichts der Teuerung der letzten Jahre und der soliden Renditen vieler Vorsorgeeinrichtungen sei es nur fair, die Versicherten stärker am Erfolg teilhaben zu lassen. Die Kommission hat diesen Spagat gewagt und mit dem Wert von 1,75 Prozent einen Kompromiss vorgeschlagen, der die Stabilität der Kassen nicht gefährden, aber spürbare Entlastung bringen soll.
Was du jetzt tun kannst
Du musst dich zwar nicht sofort hinsetzen und deine gesamte Vorsorgestrategie umwerfen, aber es lohnt sich, die Entwicklungen rund um deine Pensionskasse aktiv zu verfolgen. Hier sind ein paar praktische Schritte, die du unternehmen kannst:
- Pensionskassenausweis prüfen: Schau dir deinen nächsten Vorsorgeausweis genau an. Welchen Zinssatz hat deine Kasse im laufenden Jahr gutgeschrieben? Wie hoch ist der Deckungsgrad?
- Vorsorgelösung vergleichen: Wenn du die Möglichkeit hast, den Arbeitgeber zu wechseln oder in einer modular aufgebauten Kasse (etwa bei KMU-Sammelstiftungen) selbstbestimmter zu agieren, lohnt ein Blick auf die Zinspolitik der verschiedenen Anbieter.
- Freiwillige Einzahlungen planen: Ein höherer Zins macht auch den Einkauf in die Pensionskasse attraktiver, da dein Geld im System künftig etwas schneller wächst. Prüfe jedoch immer deine persönliche steuerliche Situation, bevor du grössere Summen einzahlst.
Einordnung für deine Finanzplanung
Lass uns ehrlich sein: Eine Verzinsung von 1,75 Prozent macht dich nicht über Nacht finanziell unabhängig. Wer den Traum vom frühen Ruhestand träumt, wird sich auch weiterhin auf private Investitionen, Aktien, ETFs oder Immobilien verlassen müssen, um ein echtes passives Einkommen aufzubauen. Die 2. Säule ist und bleibt das solide Fundament, das im Alter die Grundsicherung garantiert.
Dennoch ist jeder Prozentpunkt, den das angesparte Vorsorgeguthaben abwirft, ein Gewinn für deine Zukunft. Der Zinseszinseffekt über die verbleibenden Berufsjahre hinweg ist nicht zu unterschätzen. Wenn der Bundesrat der Empfehlung der Kommission folgt, wird sich das im Portemonnaie vieler Schweizerinnen und Schweizer positiv bemerkbar machen.
Bleib also neugierig, informiere dich über die Zahlen deiner eigenen Vorsorgeeinrichtung und nutze die Rahmenbedingungen optimal für deine persönliche finanzielle Sicherheit aus.